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Aktuelle Version vom 6. September 2026, 07:24 Uhr
| Fadea | |
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| Glaubenssymbol Fadea | |
| Typ | Gottheit oder Kult |
Fadea ist die Verkörperung der vier Elemente Feuer, Wasser, Erde und Luft. Ihre Gegenwart zeigt sich in Bäumen und Flüssen, in Feuer, Blitz und Sturm ebenso wie in Geburt und Tod. Sie führte die einander widerstreitenden Elemente aus dem Chaos in eine harmonische Ordnung.
Das kleine und das große Rad
Die Ordnung und der ewige Kreislauf der vier Elemente werden als das kleine Rad Fadeas bezeichnet. Nachdem sie die Materie geordnet hatte, wandte sich Fadea dem Sein zu. Sie gebar Oriri, die Lebensspenderin, durch deren Kraft das Leben wuchs und sich vermehrte. Als notwendiges Gegengewicht schuf sie Tenebra, die Todbringerin. Die dritte Kraft ist Aeta, die Zeit, deren Macht sich mit Ausnahme Fadeas über das gesamte Universum erstreckt.
Oriri, Tenebra und Aeta bilden gemeinsam das große Rad. Keine dieser Kräfte kann ohne die anderen bestehen. Fadea hält sowohl das kleine als auch das große Rad in Bewegung und bewahrt damit den Kreislauf der Elemente sowie den stetigen Fluss von Werden und Vergehen. Ein Stillstand würde die Natur und schließlich die ganze Welt aus ihrem Gefüge bringen.
Elementargeister und Priesterschaft
Fadea stehen zahlreiche niedere Elementargeister zur Seite. Sie können als Sendboten erscheinen, den Gläubigen beistehen oder den Willen der Göttin kundtun. Ihre Priester werden häufig Druiden genannt und tragen gewöhnlich grobe grüne oder braune Kutten.
Das verbreitetste Glaubenszeichen ist ein achtspeichiges Rad, das Schicksalsrad. Besonders Drax, Menschen, Zwerge, Halblinge, Elfen, Orks und Oger fühlen sich zu Fadea hingezogen.
Glaubensregeln
- Untote und lebende Tote müssen wieder in den Kreislauf des Werdens und Vergehens zurückgeführt und daher vernichtet werden.
- Wiederbelebungen dürfen nicht geduldet werden, weil sie den natürlichen Kreislauf stören. Dies gilt unabhängig davon, ob sie durch Priester einer anderen Religion oder durch Magie bewirkt werden.
- Jede Macht, die den Kreislauf des Lebens stört, muss aufgehalten oder zerstört werden. Als besondere Gefahren gelten Kräfte, die Natur und Leben verzerren oder für fremde Zwecke missbrauchen.